Nutzwertgutachten, Parifikat – der Weg zum Wohnungseigentum

Das Nutzwertgutachten | Parifikat wird zur Festsetzung der Nutzwerte und zum Begründen von Wohnungseigentum benötigt.

Oftmals bekomme ich die Frage: Wann brauche ich das Parifikat?

Für den Baubeginn wird es nicht benötigt. Sehr oft brauchen es aber die Banken schon vor Baubeginn. Dann wenn Sicherheiten im Grundbuch eingetragen werden sollen.

§9 WEG Nutzwertgutachten / Parifikat

Nutzwertgutachten zur Festsetzung der Nutzwerte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetztes 2002 i.d.g.F. betreffend der Begründung von Wohnungseigentum.

Zweck des Gutachtens ist, die Nutzwerte und Mindestanteile für Wohnungseigentumsobjekte zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum zu ermitteln.

Die Berechnung der Nutzwerte und Mindestanteile Ihrer Liegenschaft erfolgt anhand baubehördlich bewilligter Einreichpläne oder anhand einer Bestandsvermessung.

§6 WEG Bescheinigung

über den Bestand an selbständigen Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätze für Kraftfahrzeuge im Sinne des §2 Abs.2 WEG 2002  i.d.g.F.

Was brauche ich?

Einreichplan mit dem Bewilligungsvermerk der Baubehörde – Scan im pdF oder Original

Sollte dieser Plan im Format .dwg vorliegen, so freue ich mich.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie mich via Email oder rufen Sie mich an. Gerne gebe ich Ihnen detaillierte Auskunft zum Ablauf einer Parifizierung / der Erstellung von Nutzwertgutachten.

Link Kontakt: Sachverständiger Hochbau mit Spezialisierung Abdichtung
Link WEG: Rechtsinformationssystem des Bundes – WEG
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